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Hausverkauf mit laufender Finanzierung: Wege aus dem Kredit ohne teure Zusatzkosten

Hausverkauf mit laufender Finanzierung: Wege aus dem Kredit ohne teure Zusatzkosten

14. Januar 2026
Finanzierungsberater erklärt einem Paar am Schreibtisch anhand von Diagrammen auf dem Bildschirm die finanziellen Möglichkeiten beim Hausverkauf trotz laufender Immobilienfinanzierung. | Immobilienverkauf

Ein neuer Job, familiäre Veränderungen oder der Wunsch nach etwas Neuem führen dazu, dass eine Immobilie verkauft werden soll, obwohl der Immobilienkredit noch lange nicht abbezahlt ist. Viele Eigentümer schrecken in dieser Situation vor hohen Zusatzkosten zurück, insbesondere vor der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung. Doch ein Verkauf trotz laufender Finanzierung ist möglich und oft lassen sich unnötige Gebühren vermeiden, wenn man die richtigen Schritte kennt und frühzeitig handelt.

 

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Erst das Gespräch mit der Bank suchen und Klarheit schaffen

Bevor die Immobilie auf den Markt kommt, sollte immer der Kontakt zur finanzierenden Bank gesucht werden. Das Kreditinstitut kann genau aufzeigen, wie hoch die aktuelle Restschuld ist und welche Kosten bei einer vorzeitigen Ablösung des Darlehens entstehen würden. In diesem Gespräch wird auch geklärt, ob Sonderkündigungsrechte bestehen oder ob vertragliche Optionen genutzt werden können. Je besser Verkäufer ihre finanzielle Ausgangslage kennen, desto realistischer lässt sich der Verkaufspreis planen und desto sicherer werden spätere Überraschungen vermieden. Eine transparente Abstimmung mit der Bank schafft zudem Vertrauen und beschleunigt den gesamten Verkaufsprozess.

Wann Vorfälligkeitszinsen anfallen und wie sie entstehen

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist ein Ausgleich für die Bank, wenn ein Kredit vor dem vereinbarten Ende zurückgezahlt wird. Sie soll die entgangenen Zinsen ersetzen, die der Bank durch den vorzeitigen Ausstieg verloren gehen. Die genaue Höhe hängt von mehreren Faktoren ab, etwa der verbleibenden Laufzeit, dem aktuellen Zinsniveau und den vertraglichen Vereinbarungen. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass diese Entschädigung nicht in jedem Fall fällig wird. Nach zehn Jahren Laufzeit eines Immobilienkredits haben Darlehensnehmer ein gesetzliches Kündigungsrecht mit einer Frist von sechs Monaten. In diesem Fall darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, was den Verkaufszeitpunkt entscheidend beeinflussen kann.

Alternativen zur teuren Ablösung des Darlehens

Nicht immer muss ein Kredit vollständig zurückgezahlt werden, wenn eine Immobilie den Besitzer wechselt. In manchen Fällen ist es möglich, dass der Käufer den bestehenden Kredit übernimmt. Das kann für beide Seiten attraktiv sein, insbesondere wenn der vereinbarte Zinssatz deutlich unter dem aktuellen Marktniveau liegt. Eine solche Übernahme erfordert allerdings die Zustimmung der Bank und eine Bonitätsprüfung des Käufers. Eine weitere Option ist die gezielte Planung des Verkaufszeitpunkts, etwa in der Nähe des Ablaufs der Zinsbindung oder nach Erreichen der Zehnjahresfrist. Mit einer guten Vorbereitung lassen sich so doppelte Kosten und unnötige Zinszahlungen vermeiden.

Ein erfahrener Immobilienmakler kann in dieser Phase eine wichtige Rolle spielen. Er koordiniert den Austausch zwischen Verkäufer, Bank und potenziellen Käufern, achtet auf realistische Zeitpläne und sorgt dafür, dass finanzielle und rechtliche Aspekte sauber ineinandergreifen. So wird der Hausverkauf trotz laufendem Kredit nicht zur Belastung, sondern zu einem gut kalkulierten Schritt in einen neuen Lebensabschnitt.

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen, obwohl der Kredit noch läuft? Sprechen Sie uns an. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und finden gemeinsam mit Ihrer Bank die wirtschaftlich beste Lösung für Ihren Verkauf.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s Sora

 

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